Service
Häufige Fragen
Zu Ihrer Orientierung finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen und Formulare.
Schulregeln
Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern des Röntgen-Gymnasiums, sind für ein gutes Klima unserer Schule gemeinsam verantwortlich.
Für ein gutes Zusammenleben gemäß unserem Leitbild...
- gehen wir fair miteinander um und unterstützen uns gegenseitig
- lösen wir Konflikte im Gespräch
- sind wir tolerant und achten auf einen freundlichen Umgangston
- sind wir einander Vorbilder
- achten wir auf unsere Gesundheit und die Gesundheit der anderen
- halten wir die vereinbarte Regeln zum Umgang mit privaten elektronischen Medien ein (siehe weiter unten)
Für eine gute Arbeitsumgebung...
- verhalten wir uns im Schulgebäude ruhig
- halten wir die Gebäude und das Gelände sauber und werfen Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter
- halten wir unseren Klassenraum, die Mensa und die Toiletten sauber, behandeln das Mobiliar pfleglich und gehen mit schuleigenem Material und ausgeliehenen Büchern ordentlich um
- stellen wir bei Raumwechseln ab der 3. UE immer die Stühle auf die Tische
Damit es im Unterricht gut klappt...
- kommen wir pünktlich, vorbereitet und mit den notwendigen Materialien ausgestattet zum Unterricht
- nehmen wir aktiv am Unterricht teil
- essen und trinken wir im Unterricht nicht (es ist erlaubt, Wasser zu trinken)
Für ein rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem Schulgelände...
- betreten und verlassen wir das Schulgebäude erst nach dem Pausengong
- legen wir unsere Schultaschen zügig beim Raumwechsel in den großen Pausen in den überdachten Pausengängen zwischen Pavillon 2 und 3 ab.
- halten wir uns während der großen Pausen auf dem Schulhof oder in der Mensa / dem P3 auf
- halten wir uns während der Regenpausen nur auf den Fluren und Gängen des Altbaus sowie den überdachten Pausengängen auf
- spielen und werfen wir auf dem Schulgelände nicht mit harten Bällen, Steinen, Schneebällen und anderen gefährdenden Gegenständen
- verlassen wir das Schulgelände während der Unterrichtszeit oder in den Pausen nur als Oberstufenschüler oder in der Mittagspause mit Sondergenehmigung und nur über den Eingang am Pavillon
Umgang mit Verstößen gegen die Schulordnung
Der Umgang mit Verstößen gegen die Hausordnung wird in jedem Einzelfall individuell geregelt. Geeignete Maßnahmen können Ordnungsdienste, Nachsitzen bzw. in besonders schweren Fällen auch die Einberufung einer Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen sein.
Zwar wachsen Schülerinnen und Schüler heutzutage mit digitalen Medien auf, dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie auch reflektiert und vorausschauend mit diesen umzugehen wissen.
Lesen Sie hier, mit welchem Regelwerk wir den Umgang mit der Schul.Cloud strukturieren, damit die Kommunikation respektvoll und zielgerichtet funktioniert.
Lesen Sie hier, wie Sie sich bei Anmeldeproblemen bei der Schul.Cloud selbst helfen können. Aus Datenschutzgründen haben wir auch als Administrator keinen Zugriff auf die Nutzerkonten und können so z.B. auch nicht von uns aus Ihr Passwort einsehen oder verändern.
Das Verlassen des Schulgelände ist aus versicherungstechnischen Gründen für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I untersagt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum von der ersten bis zur letzten Unterrichtseinheit an einem Tag, d.h. bei Unterricht in der 6. Unterrichtseinheit auch für die Mittagspause!
In der Mensa gibt es ausreichende Möglichkeiten, sich mit Essen zu versorgen, so dass der Besuch externer Geschäfte nicht notwendig ist. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nehmen ihre Vorbildfunktion wahr, indem sie außerhalb gekaufte Speisen nicht auf das Schulgelände mitbringen bzw. dort verzehren.
Das Schulgebäude wird um 7:40 Uhr von den Lehrkräften der Frühaufsicht geöffnet und Klassenräume (keine Fachräume) geöffnet.
1. Unterrichtseinheit von 07:50 Uhr bis 08:57 Uhr
Kurzpause zum Raumwechsel
2. Unterrichtseinheit von 09:02 Uhr bis 10:10 Uhr
Große Pause
3. Unterrichtseinheit von 10:35 Uhr bis 11:42 Uhr
Große Pause
4. Unterrichtseinheit von 11:57 Uhr bis 13:05 Uhr
5. Unterrichtseinheit (Mittagspause) von 13:05 Uhr bis 14:00 Uhr
6. Unterrichtseinheit von 14:00 Uhr bis 15:07 Uhr
Aufgrund vieler organisatorischer Rahmenbedingungen kann nicht jede Unterrichtstunde exakt in diesem Stundenraster stattfinden. Besonderheiten werden so gut es technisch möglich ist, in WebUntis und ansonsten durch entsprechende Aushänge bzw. Informationszettel bekannt gegeben.
BYOD
Gemeinsam erarbeiteten Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer ein Regelwerk, das von allen akzeptiert und im Alltag gelebt wird: Regelwerk zum Umgang mit privaten elektronischen Medien in der Schule.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9, die ihr eigenes elektronisches Endgerät im Unterricht verwenden möchten, haben wir die folgende Nutzungsordnung vorbereitet. Bringt diese unterschrieben eurer Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung mit: Nutzungsordnung BYOD
Schulische Endgeräte
Die Mensa ist primär für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die ihr Essen dort kaufen und verzehren wollen. Sollten für diese Personen an einem besonders vollen Tag keine Plätze mehr vorhanden sein, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler gebeten, entsprechend ihren Platz zu räumen.
Der Nebenraum der Mensa ist zum Arbeiten in Freistunden, zum Spielen am Kicker oder gemütlichen Entspannen auf den Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der Verzehr von Speisen und Getränken in diesem Raum ist nicht erlaubt, da der Raum in der Vergangenheit hierdurch leider zu stark verschmutzt worden ist.
Formulare, Downloads & Links
Für Informationen rund um den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule haben wir im Bereich Konzepte unsere Erprobungsstufe näher beschrieben.
Hier zum Download das Anmeldeformular für unsere 5. Jahrgangsstufe (PDF).
Geht es um den Einstieg in die Oberstufe, so können Sie die Details ebenfalls im Bereich Konzepte, nämlich hier, erfahren.
Hier zum Download das Anmeldeformular für unsere Jahrgangsstufe EF (PDF), die Einführungsphase zur Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler, die sich bereits angemeldet haben, sollten von vielen verschiedenen Personen zielgerichtet über alle wichtigen Dinge informiert werden. Häufige Fragen, die manchmal offen bleiben, oder Dinge, die gerne vergessen werden, haben wir auf dieser Service-Seite weiter unten für Sie zusammengefasst.
Nach § 96 Abs. 5 im Schulgesetz müssen jedes Schuljahr Bücher als Eigenanteil von Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern angeschafft werden.
Nachfolgend der aktuelle Fahrplan der Stadtwerke Remscheid, gültig ab 14. August 2023
Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall oder Glatteis– entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.
Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich noch am selben Morgen informiert werden. Das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen ist entschuldigt.
Es gelten die bekannten Regelungen für das entschuldigte Fehlen. Insbesondere ist der versäumte Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
Egal ob Erprobungsstufe, Mittelstufe oder Oberstufe, bei Fehlen durch Krankheit oder andere unvorhersehbaren Gründe muss bis 07:30 Uhr im Sekretariat angerufen und die Schülerin oder der Schüler abgemeldet werden.
Die Abmeldung ist besonders wichtig, wenn Klassenarbeiten bzw. Klausuren geschrieben werden. In der Oberstufe gilt die Regelung, dass eine Klausur nicht nachgeschrieben werden kann, wenn ohne telefonische Abmeldung gefehlt wird.
Entschuldigungspraxis in der Oberstufe - Sekundarstufe II:
Fehlen wegen Krankheit oder wegen anderer unvorhersehbarer Gründe:
Bei Fehlen wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Gründe benachrichtigen die Erziehungsberechtigten bis 07:30 Uhr die Schule (Anruf im Sekretariat) und melden die Schülerin bzw. den Schüler ab. Bei längeren Fehlzeiten ist die Schule schnellstmöglich schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat zu informieren. Wer im Laufe eines Schultages erkrankt, meldet sich persönlich im Sekretariat ab. Bei Fehlen im Sportunterricht ist zusätzlich eine persönliche Abmeldung bei der Sportlehrkraft erforderlich.
Bei Rückkehr der Schülerin bzw. des Schülers in die Schule teilen die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit (§ 43 SchulG). Die schriftliche Entschuldigung erfolgt über ein Entschuldigungsformular. Die Schülerin bzw. der Schüler laden sich am Ende der Fehlzeit das Entschuldigungsformular herunter und drucken es aus. Das Formular ist entsprechend den Fehltagen bzw. Fehlstunden auszufüllen und ggf. ein ärztliches Attest beizufügen. Dieses Formular wird dann dem Tutor bzw. der Tutorin vorgelegt, der/die die Fehlzeiten als „entschuldigt“ vermerkt.
Sollte das Entschuldigungsformular eigenverschuldet erst später als zwei Wochen nach Rückkehr in die Schule der Tutorin bzw. dem Tutor vorgelegt werden, so muss diese/r die Entschuldigung nicht mehr akzeptieren.
Die Entschuldigungsformulare verbleiben bei den Schüler:innen. Sie haben damit einen Nachweis, dass ihre Fehlzeiten entschuldigt wurden.
Entschuldigungen in digitaler Form über die Schul.Cloud werden nicht akzeptiert.
Beurlaubungen:
Für planbare Ereignisse während der Unterrichtszeit (z.B. Arzttermine, Fahrprüfungen, Familienfeiern, religiöse Feiertage, Teilnahme an Sportwettkämpfen u.ä.) muss bei der Jahrgangsstufenleitung oder der Schulleitung (bei Beurlaubungen ab drei Tagen) im Vorfeld eine Beurlaubung beantragt werden. Die Stufenleitung trägt die Beurlaubung als entschuldigtes Fehlen ein. Ein Antrag auf Beurlaubung muss mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf erfolgen (14 Tage).
Entschuldigungspraxis in der Unterstufe - Sekundarstufe I:
Das Fehlen in der Schule entschuldigen die Eltern schriftlich in Briefform.
Nach § 49 Schulgesetz (SchulG) werden ab dem Schuljahr 2007/2008 auf den Zeugnissen die unentschuldigten Fehlstunden vermerkt. Um Ihnen Rechtssicherheit bei unentschuldigten Fehlstunden Ihres Kindes zu verschaffen, wird folgendes Verfahren verwendet.
- Jedes Kind führt ein Entschuldigungsheft. Auf den ersten Seiten werden die Fehlstunden tabellarisch gesammelt:
Nr. der Entschuldigung || Daten der Fehltage || Abgabedatum der Entschuldigung || Unterschrift Lehrkraft - Eltern entschuldigen ihre Kinder schriftlich in Briefform, der Einfachheit halber kann dies auf den freien Seiten nach der Tabelle im Entschuldigungsheft geschehen.
- Der/die zuständige Klassenlehrer/in trägt das Datum der Annahme der Entschuldigung ein und zeichnet die Annahme mit seinem/ihrem Kürzel ab.
Mit dem Entschuldigungsheft liegen alle Entschuldigungen gesammelt vor und Sie als Eltern haben damit einen Nachweis, dass bestimmte Fehlzeiten von den Klassenlehrern abgegeben und akzeptiert worden sind.
Nur der/die zuständige Lehrer/in oder ihre Stellvertreter tragen im Klassenbuch das Entschuldigungszeichen ein und zählen am Ende des Schulhalbjahres die entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden zusammen.
Bei längeren Fehlzeiten ist die Schule schnellstmöglich schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat zu informieren.
Sowohl Menge als auch Art der Hausaufgaben ist immer wieder ein Spannungsfeld zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern. Um vielen Problemen und Missverständnissen vorzubeugen, haben wir als Schule ein Hausaufgabenkonzept entwickelt.
Ziele der Hausaufgaben
Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lernens. Sie dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und fördern die Selbstständigkeit des Schülers. Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und fließen wieder in diesen zurück. Deshalb kann ein Teil der Hausaufgaben schon im Unterricht vorweggenommen werden.
Art der Hausaufgaben
Bestimmte Hausarbeiten können nicht ausschließlich im Unterricht geleistet werden und haben weiterhin ihren eigentlichen Ort zu Hause: Vokabeln lernen, Lektüren lesen und vorbereiten, Schreibaufgaben produzieren, Übungsaufgaben bearbeiten, inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunde, Auswendiglernen von Regeln und Daten, Stundenprotokolle schreiben, Referate ausarbeiten und Vorbereitungen auf Klassenarbeiten oder Tests.
Faustformel für den Umfang
Der Umfang der Hausaufgaben soll in den Jahrgangsstufen 5-7 pro UE 15 Minuten in der Woche betragen. Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt als Faustregel 12 Minuten pro UE.
(UE = eine Unterrichtseinheit a 67,5 Minuten, die Jahrgangsstufe 5 hat z. B. pro Tag 4 UE)
Hausaufgabenheft
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden die Schüler in das Hausaufgaben–Management eingeführt. Die Schüler erhalten von der Schule ein Hausaufgabenheft und lernen, dieses Heft als Planungsinstrument für die gesamte Schullaufbahn zu nutzen. Die Lehrerinnen und Lehrer schreiben in den Jahrgängen 5 und 6 die Hausaufgaben an die Tafel.
Umgang mit Schwierigkeiten bei der Anfertigung der Hausaufgaben
Bei der Nichterledigung der Hausaufgaben meldet sich der Schüler selbstständig zum Stundenbeginn. In der Folgestunde zeigt er die nachgemachten Hausaufgaben unaufgefordert vor. Bei Unklarheiten dokumentiert der Schüler seine Beschäftigung mit den Aufgaben durch das Notieren möglichst exakter Fragen zum Problem. Nicht und unzureichende Hausaufgaben werden als Mangel notiert. Schülerinnen und Schüler, die inhaltliche oder organisatorische Probleme bei der Anfertigung der Hausaufgaben haben, werden zum Besuch der Lernzeiten verpflichtet.
Hier stehen zum Download bereit:
Bei einem Verstoß gegen die Regeln zum Umgang mit privaten und elektronischen Medien in der Schule (siehe unten) wird das entsprechende Medium mit Zubehör (d.h. beim Handy beispielsweise mit der SIM-Karte oder bei MP3-Playern mit Kopfhörern) von der Schule einbehalten und im Schultresor aufbewahrt.
Die Rückgabe der Geräte an die betreffende Schülerin oder den Schüler erfolgt spätestens am Folgetag durch die Schulleitung. Es muss hierzu ein Termin im Sekretariat vereinbart werden!
Die Erziehungsberechtigten nehmen den Verstoß zur Kenntnis und führen innerhalb einer Woche nach dem Regelverstoß gemeinsam mit ihrem Kind und der Schulleitung ein Gespräch über den Umgang mit digitalen Medien in der Schule.
Mit ensprechenden Formblättern wird das Verfahren protokolliert, so dass insbesondere häufigere Regelverstöße erkannt und ggf. weitere Maßnahmen im Rahmen des Schulgesetzes angewendet werden können.
Klausurpläne der Oberstufe
- Einführungsphase -- 1. Halbjahr 2024/2025
- Qualifikationsphase I -- 1. Halbjahr 2024/2025
- Qualifikationsphase II -- 1. Halbjahr 2024/2025
Umwahlen (auch mündlich/schriftlich) finden nur in Rücksprache mit der Jahrgangsstufenleitung statt. Bitte das folgende Formular ausfüllen:
Informationsmaterial zum Thema Gymnasiale Oberstufe
- Gymnasiale Oberstufe am RöGy - Stand 2024 (Präsentation des Informationsabends)
- Broschüre zur gymnasialen Oberstufen (externer Link)
- Detaillierte allgemeine Informationen zu unserer Oberstufe
LuPO (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe)
- Das Laufbahntool und zwei Spieldateien finden Sie unter dem diesem Link. (Hinweis: Vor der ersten Benutzung muss die Datei entpackt werden.)
Infos und Formulare zum Betriebspraktikum
Downloads für Schülerinnen und Schüler
Formulare für Tutoren
Unser Vertretungsplan ist online. Er kann über die Internetseite https://webuntis.com oder per Handy-App (Google PlayStore für Android-Telefone: Untis-Mobile bzw. Apple AppStore für iPhone und iPad: Untis-Mobile) angeschaut werden.
Die nötigen Zugangsdaten erhalten die Kinder zu Beginn des Schuljahres durch die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung. Falls Probleme beim Zugriff geschehen, Fehler auftreten oder sich sonstige Unklarheiten zeigen, wenden Sie sich an:
- Heming, Matthias (Hem) - Informatik, Mathematik
hem@roentgengymnasium.de
Die Essensbestellung für das Mittagessen in der Mensa geschieht über einen externen Anbieter. Ein Konto kann über das Sekretariat angelegt werden und muss vor der Bestellung per Überweisung aufgeladen werden.
Login über: http://roentgen.sams-on.de/
Der aktuelle Speiseplan kann nach Kontoerstellung online bzw. per Aushang in der Mensa eingesehen werden. Informationen zum weiteren Ablauf gibt es im Sekretariat.
Im Atrium-Gebäude befinden sich Schließfächer, die Schülerinnen und Schüler mieten können. Details zu den Nutzungsbedingungen finden sich im Mietvertrag.
Falls Sie ein Schließfach mieten wollen, drucken Sie bitte den Vertrag aus und geben Sie ihn im Sekretariat ab.
Öffnungszeiten Fundbüro wurden abgeschafft, wer etwas sucht, kann vom Sekretariat aus anrufen:
- Frank Wichard - Hausmeister
In der Vergangenheit wurden von Schülerinnen und Schülern Designs für Pullover, T-Shirts und Sporttaschen entworfen.
Alle, die mögen, können in diesem Online-Shop diese Produkte erwerben. Die Schule selbst verdient damit kein Geld, bekommt keine Provision.
Wir arbeiten gerade daran, ein Netzwerk für Ehemalige einzurichten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren, um sich zu registrieren. Details über die Nutzung Ihrer Kontaktdaten (z.B. zur Information über zukünftige Veranstaltungen) werden Ihnen mitgeteilt und Sie können natürlich jederzeit einer Nutzung widersprechen.
Ansprechperson für unser Ehemaligen-Netzwerk ist:
- Scharfenstein, Claudia (Sarf) - Englisch, Geschichte, Politik
sarf@roentgengymnasium.de
Wenn Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn vom Röntgen-Gymnasium abmelden möchten,
benutzen Sie bitte folgendes Formular:
Abmeldung