Unterricht ab dem 12. April (2. Update)

Update (23.04.2021):

Da die Sieben-Tage-Inzidenz immer noch über dem kritischen Wert liegt, werden die Maßnahmen für die Jahrgangsstufen 5 bis EF weiterhin beibehalten.

 

Update (15.04.2021):

Der Krisenstab der Stadt Remscheid teilt auf seiner Homepage mit, dass der „Distanzunterricht in allen Remscheider Schulen nach der derzeit geltenden Landesregelung auch in der kommenden Woche fortgeführt wird. … Alle Schülerinnen und Schüler, außer die Abschlussklassen, bleiben vorerst zu Hause.

Damit bleiben alle am 09.04.2021 beschriebenen Punkte (siehe unten) weiterhin gültig.

Zu einigen Punkten sind in den letzten Stunden mehrfache Anfragen gestellt worden. Daher möchte ich zusammenfassen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle sonstige an der Schule tätigen Personen nehmen an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teil. Diese beiden Tests sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Die Testung in der Schule ist verpflichtend. Sie kann durch einen (maximal 48 Stunden alten) negativen Test in einem Bürgertestzentrum oder dem Hausarzt ersetzt werden.
  • In der Jahrgangsstufe Q1 wechseln natürlich die Gruppen in der nächsten Woche.
  • Klassenarbeiten und Klausuren der Jahrgangsstufen 5 bis EF werden verschoben.
  • Die Notbetreuung findet nur für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 statt. Hier ist eine vorherige (mindestens am Vortag)  Anmeldung und die zweimalige Testung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Benkert

 

 

Stand: 09.04.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

seit Donnerstagabend ist es amtlich (siehe SchulMail):

Die Schulen öffnen nach den Osterferien nur für die Abschlussklassen.

Dies heißt für uns, dass die beiden Jahrgänge

  • Q1: Fortführung des Wechselunterricht, das heißt, es kommen alle Schülerinnen und Schüler, die vor den Osterferien in Distanzunterricht gelernt haben, in die Schule
  • Q2: Beschulung nach dem Plan des Neun-Tage-Erlasses

Alle anderen Jahrgänge werden im Distanzunterricht unterrichtet. Diese Regelungen gelten zunächst für eine Woche.

Abitur und Neun-Tage-Erlass

„Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. […] Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.“ (SchulMail)

Dazu ist schriftlich ein Antrag an Frau Pirags zu stellen.

Regelung für Klassenarbeiten und Klausuren

Alle Klassenarbeits- und Klausurtermine der Jahrgänge 5 bis EF in dieser Woche werden verschoben. Die neuen Termine werden frühestmöglich bekannt gegeben.

Die Klausuren der Q1 finden für alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz statt

Notbetreuung

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht die Möglichkeit, eine Betreuung des Distanzunterrichtes in der Schule zu beantragen. Hierzu ist ein Antrag der Eltern notwendig. Dieser ist auch zu stellen, wenn Ihr Kind vor den Osterferien bereits die Notbetreuung in Anspruch genommen hat. Senden Sie den Antrag bitte an info@roentgengymnasium.de.

Das Angebot der Betreuung der Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgänge kann in der nächsten Woche nicht aufrechterhalten werden.

Testen

„Der Besuch der Schule wird [.] an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (SchulMail vom 08.04.2021)
Wir werden die erste Testung am Montag (12.04.2021) mit allen Schülerinnen und Schülern der Q2, der Präsenzgruppe Q1 und den Schülerinnen und Schülern der Notbetreuung in der Schule durchführen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Benkert