Schulbetrieb ab dem 01.11.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

mit der Schulmail vom 28.10.2021 gibt es Neuerungen im alltäglichen Unterricht. Hier einer Zusammenfassung:

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

  • Das bedeutet konkret, dass die Coronabetreuungsverordnung ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsieht, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von 13plus, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Sollten Sie weitergehende Fragen haben, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite des Ministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung