Informationen zur Abiturzulassung

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2!

Wahrscheinlich habt ihr euch schon gefragt, wie die Abiturzulassung erfolgen wird. Uns erreichen teilweise stündlich neue Informationen vom Ministerium.

Die Abiturzulassung am 03.04.2020 erfolgt auf verändertem Wege:

  1. Alle Abiturienten erhalten über die Cloud ein Schreiben mit relevanten Informationen gemäß § 30 ff. APO-GOSt (u.a. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis, Verfahren bei Täuschungshandlungen)
  2. Bekanntgabe der Ergebnisse des 1. Zentralen Abiturausschusses (die „Zulassung zum Abitur“):
    1. Nicht zugelassene Schülerinnen und Schüler werden durch die Oberstufenkoordination telefonisch informiert.
    2. Zugelassene Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Zulassung mittels einer elektronisch übermittelten Übersicht (gemäß Anlage 5 b APO-GOSt).
  1. Der Erhalt der relevanten Informationen (s. 1.) sowie der Übersicht über die Zulassung (s. 2.2.) müssen durch Unterschrift auf der zugesandten Kopie und umgehende Rücksendung an die Schule bestätigt werden.
  2. Es wird ein Zeitfenster für eine telefonische Beratung geben.
  3. Weitere Informationen folgen!

Bleibt gesund!

Stefanie Pirags
(Oberstufenkoordinatorin)

Stand: 16. März 2020