Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schulministerium hat seine Teststrategie angepasst und uns in einer Schulmail darüber informiert https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs
Hier die wichtigsten Auszüge:
„[…] Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der (…) Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.“
Ab dem 28.02.2022 gilt also wieder: Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Testung in der Schule teilnehmen möchten, müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen und zur Kontrolle bereithalten (Impfung oder Genesung oder Vorlage eines Bürgertests an den Testtagen).
Wir hoffen sehr, dass es in der nächsten Zeit weitere Erleichterungen geben und die Schule wieder entspannter und fröhlicher sein wird.
Herzliche Grüße von Jörg Bergemann